Legionellen im Trinkwasser können zu einer Mietminderung führen, denn die ordnungsgemäße Versorgung des Mieters mit Trinkwasser ist Pflicht und Verantwortung jedes Vermieters. Der Genuss und Gebrauch von Wasser darf sich nicht negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken. Dies ist in der Trinkwasserverordnung festgelegt und hierfür hat der Vermieter gegenüber seinem Mieter Sorge zu tragen. Akute Gesundheitsgefährdung bei Legionellenbefall kann beim Einatmen beim Duschen oder in klimatisierten Räumen entstehen. Wird der Mieter auf diesem Wege von Legionellen befallen, so kann er an Legionellose oder an der Legionärskrankheit erkranken. Aus diesem Grunde kann der Mieter bei diesem nachweisbaren Mangel des Legionellenbefalls eine Mietminderung nach § 536 BGB geltend machen. Sorgen Sie als Vermieter mit der Zudosierung von ANOSAN TW® vor! Wir nennen Ihnen Ihren Ansprechpartner vor Ort auf unserer kostenlosen Hotline: 49 (0) 800 9 800 500.
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